Die Probezeit dauert drei Jahre.
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Die Weiterausbildung dauert 8 Stunden und wird an einem Kurstag erteilt. Der Kurstag sollte innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Wir empfehlen das WAB Zentrum in Ruswil.
Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.
Anhand von Unfallbeispielen werden deren verschiedene Ursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.
Zudem erkennst und erlebst du auf einem Übungsplatz, warum du nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten sollst und wie du diese vermeiden kannst.
Die Kosten belaufen sich im Gegenwert von ca. 4 Fahrstunden bei einer Fahrschule.
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich während der Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Wer danach Motorfahrzeuge fahren will, muss wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen.
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach Ablauf des entzogenen Führerausweises auf Probe.
Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.
Begeht der Inhaber des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt wurde. Sie betrifft alle Kategorien und Unterkategorien, wenn der Ausweisinhaber keine Gewähr bietet, dass er künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlung begeht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.
Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt.